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Austauschpflicht für Wärmetauscher und Abgasrohre in Flüssiggasheizungen nach 30 Jahren

Ab diesem Jahr beginnt die gesetzliche Austauschpflicht für Wärmetauscher und Abgasrohre von Flüssiggasheizungen, die vor 30 Jahren hergestellt wurden und sich in einem in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeug (Reisemobil oder LKW) befinden.
Wohnwagen und Anhänger mit Flüssiggasheizungen sind von dieser Regelung nicht betroffen!

Die Austauschpflicht besteht ausschließlich für Flüssiggasheizungen in Kraftfahrzeugen, die zwischen dem 19. März 1993 und 31.12.2005 hergestellt wurden. Eine Liste, aus der die betroffenen Geräte des Herstellers Truma ersichtlich sind, finden Sie >hier<.
Für Heizungen, die bereits vor diesem Zeitraum gefertigt wurden und störungsfrei funktionieren, besteht Bestandsschutz. Weil ab dem 01.01.2006 die EU-Heizgeräterichtlinie (E1 Kennung) in Kraft getreten ist, entfällt die gesetzliche Austauschpflicht für Geräte mit Fertigungsdatum nach diesem Stichtag.
Die Austauschpflicht wird im Rahmen der HU geprüft. Ein Nichtaustausch gilt als erheblicher Mangel, weshalb die Erteilung der HU-Plakette verweigert werden kann.
Hintergrundwissen:
Der §22a der StVZO „Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile“ in der Fassung vom 19.03.1990 hat bei Heizgeräten für flüssige (Diesel, Benzin) und gasförmige Brennstoffe einen Austausch des Wärmetausches nach 10-jähriger Verwendung vorgeschrieben. Weil bei der Verbrennung von Flüssiggas jedoch keine korrosiven Bestandteile entstehen, die den Wärmetauscher einer Flüssiggasheizungen angreifen können, wurde von der Firma Truma ein korrosionstechnisches Gutachten zur Bewertung der Dauerhaftigkeit von Truma-Flüssiggasheizungen in Auftrag gegeben.
Aufgrund dieses Gutachtens hat das KBA eine Erweiterung der Zeiträume für die Verwendung der Wärmetauscher von Flüssiggasheizungen und der abgasführenden Rohre von 10 auf 30 Jahre genehmigt.
Die gesetzliche Austauschpflicht der Fertigungsjahre 1993 bis 2005 beginnt jetzt zu wirken und muss umgesetzt werden.

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Aktuelle Informationen zu G 607-Prüfungen in Verbindung mit der HU

Neue Rechtsgrundlage für Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen in Erarbeitung

Zum 01.04.2022 wird die bereits zu Beginn des Jahres 2020 ausgesetzte Pflicht zur „Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen (G607)“ in der HU-Richtlinie endgültig gestrichen. Dies gab das Bundesverkehrsministerium (BMVI) im Verkehrsblatt 24/2021 unter der Nummer 232 auf Seite 1175 bekannt. Das BMVI erarbeitet derzeit eine neue Rechtsgrundlage zur Prüfpflicht von Flüssiggasanlagen als eine, von der Hauptuntersuchung unabhängige Anforderung. Diese wird noch in diesem Jahr erwartet.

Wie sollen Besitzer von Caravans und G607-Sachkundige mit der aktuellen Situation umgehen?

Durch die Streichung der G607-Prüfung aus der HU-RiLi hat sich nichts geändert!
Die Relevanz der G607-Prüfung für das Bestehen der HU ist bereits seit Beginn des Jahres 2020 ausgesetzt. Eine Neuregelung wird bis Ende 2022 erwartet.

Bis dahin empfiehlt der ZKF und alle weiteren, mit dem Thema befassten, seriösen Verbände, an der bewährten Praxis festzuhalten und die G 607-Prüfung wie bisher alle zwei Jahre durch einen anerkannten Sachkundigen durchzuführen zu lassen.

Eine defekte Flüssiggasanlage im Wohnmobil beeinträchtigt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und gefährdet die Gesundheit der Passagiere. Die Betreiber des Wohnmobils sind auch weiterhin verantwortlich, für die Sicherheit ihrer Flüssiggasanlage zu sorgen. Daran ändert auch die Aussetzung einer Prüfpflicht im Rahmen der HU nichts. Eine positive bescheinigte G 607-Prüfung ist der Nachweis für den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen.

Darüber hinaus ist der Nachweis einer gültigen G 607-Prüfung auf vielen Campingplätzen eine Bedingung für die Platznutzung.

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Dometic – Produktwarnung und Rückruf


Flüssiggas-Kochfelder & Ersatzbaugruppen für Flüssiggas-Kochfelder

– Undichte Kochfeldgasrohre und -gasregler – Gefahr von schweren Verletzungen!

Von dem freiwilligen Rückruf sind Flüssiggas-Kochfelder und Kochfeldkombinationen (im Folgenden: Produkte) der folgenden Modelle betroffen:

Quelle: Dometic

Fehlerbild und Ursachenanalyse

Im Rahmen von Marktbeobachtung durch Dometic wurde eine geringe Anzahl von Reklamationen identifiziert, bei denen es bei den betroffenen Produkten zu einem unregelmäßigen Austritt von Gas im Bereich der Rohrzuleitungen zum Kochfeld oder am Drehknopf der Kochfeld-Regler kam.

Konkret trat bei Produkten hinter dem Drehknopf Gas aus, das sich – vermutlich aufgrund der Nähe zu dem betätigten Kochfeld – selbst entzündete. In der Folge kam es im Bereich des Drehknopfes zu einer kleineren Flammenbildung.
Bei weiteren Produkten wurde Gasaustritt während der routinemäßig durchzuführenden Dichtigkeitsprüfung gemäß DIN EN 1949:2018 festgestellt.
Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass bei den reklamierten Produkten ein ungünstiges Zusammenwirken mehrerer Komponenten zu der unzureichenden Dichtheit geführt haben.

Dometic nimmt dies zu Anlass, alle potenziell betroffenen Produkte zu überprüfen und gegebenenfalls auszutauschen bzw. zu reparieren.

Mögliches Verletzungsrisiko

Infolge eines Gasaustritts am Drehknopf und / oder an den Rohrleitungen der Produkte kann es auch ohne Zutun des Nutzers zu einer Flammenbildung im Bereich des Drehknopfes und im ungünstigsten Fall zu einer Explosion des Luft-Gas-Gemisches kommen, durch die der Nutzer, aber auch unbeteiligte Dritte, schwer verletzt werden können.
Bisher ist jedoch kein Vorfall im Feld bekannt, bei dem es zu einer Verletzung kam!

Zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen

  • Stellen Sie den Verbau und Vertrieb der vorgenannten Produkte sofort ein und sperren Sie die Produkte in Ihrem Lager.
  • Melden Sie Art und Anzahl der bei Ihnen befindlichen Produkte an die folgende E-Mail-Adresse: tkd@dometic.com
  • Informieren Sie Ihre Kunden und Ihre Mitarbeiter über diesen Sachverhalt.
  • Prüfen Sie, ob es sich bei den von Ihren Kunden reklamierten Produkte um die hier betroffenen Produkte handelt, und informieren Sie Dometic hierüber.

Die Vollständige Meldung von Dometic und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.dometic.com/de-de/outdoor/de/lp/produktwarnung-und-ruckruf

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Klarstellung – G607 und Hauptuntersuchung

Die neue HU-Richtlinie vom 31.12.2019 (Verkehrsblatt 24/2019 Nr. 176) setzt die Bewertung einer fehlenden oder ungültigen G 607-Bescheinigung als Mangel im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) vorübergehend aus. Der Caravaning Industrie Verband e.V., der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. sowie der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. weisen mit dieser Fachinformation darauf hin, dass die Prüfung der Gasanlage von Wohnmobilen gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 weiterhin zulässig ist. Sie empfehlen, diese Prüfung wie bisher alle zwei Jahre vor allem aus Sicherheits- und versicherungsrechtlichen Gründen durchzuführen.
Die vollständige Mitteilung finden Sie (öffnet in neuem Tab)”<hier>

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