rechtliches

Nachschulung für Sachkundige nach G 607

Willkommen bei der Online-Schulung für Sachkundige nach G607.

Weiter unten finden Sie eine Übersicht aller Kapitel dieser Online-Schulung. In der Übersicht finden Sie auch Hinweise über Schwierigkeitsgrad und voraussichtlicher Dauer der einzelnen Kapitel.

Kapitel beenden:

Am Ende jedes Kapitels finden Sie eine Schaltfläche “Kapitel beenden”. Hiermit markieren Sie das jeweilige Kapitel als durchgearbeitet. Dies erhöht für Sie die Übersicht, welche Kapitel von Ihnen noch bearbeitet werden müssen.
Selbstverständlich können Sie auch die durchgearbeiteten Kapitel jederzeit wieder anschauen.

Kontrollfragen beantworten:

Am Ende einiger Kapitel finden Sie eine Schaltfläche “Zeige die Kontrollfragen des Kapitels”. Dort gelangen Sie zu den jeweils zum Kapitel passenden “multiple Choise”-Fragen um Ihren Wissensstand zu überprüfen.
Klicken Sie auf “Kontrollfragen/Kapitel beenden” damit Ihre Antworten ausgewertet werden. Sie erhalten eine Nachricht über das aktuelle Ergebnis.
Durch klick auf die Schaltfläche “Kontrollfragen zurücksetzen/löschen” löschen Sie alle Ergebnisse und können die Kotrollfragen erneut beantworten und auswerten lassen.

Die Fragen kommen in ähnlicher Form in Ihrer Abschlussprüfung vor. Arbeiten Sie die Fragen sorgfältig durch und Trainieren Sie so lange, bis Sie alle Fragen fehlerfrei beantworten können! Dann sollte einer erfolgreichen Abschlussprüfung nichts im Wege stehen 🙂

Schriftliche Zusammenfassung (Skript):

Am Ende des jeweils letzten Kapitels der vier Blöcke findet sich duch Anklicken eine schriftliche Zusammenfassung des jeweiligen Blocks. Durch Ausdrucken der vier pdf`s ergibt sich ein auf das eLearning abgestimmtes Skript.

 

Hervorgehobene Texte:

zwischen den Texten finden Sie immer wieder hervorgehobene Texte.

Hervorgehobener Text

Diese hervorgehobenen Texte geben ihnen wichtige, prüfungsrelevante Hinweise.

Sie haben Fragen zu den Inhalten des Kurses?

Dann klicken Sie auf die blaue Schaltfläche “Nachricht an die Trainer senden”, die Sie am Ende jedes Kapitels finden und schicken Sie uns Ihre Frage! Die Trainer werden ihnen möglichst umgehend antworten.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei ihrer Online-Schulung!

Ihre Trainer für diese Schulung sind:

Klaus Boos
Mario Spitznagel Klaus Boos

Am Ende jedes letzten Beitrags eines Kapitels finden Sie jeweils eine PDF-Datei mit einer schriftlichen Zusammenfassung (Skript) der Kapitelinhalte.

Lektionen

1.1 Anwendungsbereich

Das Arbeitsblatt G 607 bildet die Grundlage für den Betrieb, die Instandhaltung und die Prüfung von Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in: bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen, die entsprechend EN 1949 oder DVGW Arbeitsblatt Entwurf G 607: 1996-03 und früher installiert sind. Mobilheime zur vorübergehenden oder jahreszeitlichen Nutzung, die nach […]

1.1.1 Fahrzeuge

In den Geltungsbereich der Regelwerke DIN EN 1949 und G 607 fallen u.a. die folgenden Straßen-Fahrzeuge: Wohnwagen (auch auf Dauercampingplätzen !) Wohnmobile Selbstausgebaute Kastenwagen Selbstausgebaute Busse Pferdetransporter mit Wohnabteil (privat genutzt) Rennsporttransporter mit Wohnabteil (privat genutzt) Typische Fahrzeuge:     WohnwagenOldtimer-WohnwagenWohnmobil mit SandwichaufbauLuxus-Reisemobilausgebauter Van / KastenwagenDauercamping-Wohnwagenselbst ausgebauter Kastenwagen Die Regelwerke DIN EN 1949 und G […]

1.1.2 Wohneinheiten

Unter Wohneinheiten im Sinne der G 607 versteht man Mobilheime (mit Rangierrädern, nicht für den Betrieb auf der Straße vorgesehen) Der Betriebsdruck in Mobilheimen, die nach G 607 geprüft werden, darf in Deutschland 30mbar oder 50mbar betragen. Die G 607 gilt in Bezug auf Mobilheime ausschließlich für private und saisonale Nutzung. Mobilheim mit RangierachseMobilheim auf […]

1.1.3 Gewerblich genutzte Anlagen

Ausgenommen vom Anwendungsbereich der G 607 sind u.a.: Mobile Imbisswagen und HähnchenbräterMobile Sparkassen, Friseur- und BüromobilePferde- und Rennsporttransporter (gewerblich genutzt !)Wohnwagen für Personal auf Rummelplätzen und BaustellenSpezialfahrzeuge für gewerbliche Nutzung wie z.B. Blutspendemobile Rollende ArztpraxisMobile SparkasseVerkaufsfahrzeugBlutspendemobil Entscheidend ist immer die gewerbliche Nutzung, nicht die Eintragung in die Fahrzeugpapiere Bei Wohnfahrzeugen aus Vermietflotten ist die Nutzung entscheidend. […]

1.2 Unterschiede EN 1949 – G607

DIN EN 1949: Regelwerk für die Installation von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen (incl. Mobilheimen) DVGW Arbeitsblatt G 607: Regelwerk für Betrieb, Instandhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen und Wohneinheiten Die Norm EN 1949 gilt in der gesamten Europäischen Union, das DVGW Arbeitsblatt G 607 ist ein nationales in Deutschland gültiges Regelwerk. Das Arbeitsblatt G 607 […]

1.3 Flüssiggas-Grundlagen

Flüssiggas entsteht quasi als Nebenprodukt bei der Raffinierung von Erdöl zur Gewinnung von Benzin und Diesel.  Es ist somit ein fossiler Energierträger und dient in der Regel als Brenn- und Treibgas. Als Brenngas wird Flüssiggas bezeichnet, wenn es Heiz- und Kochzwecken dient, Treibgas dient als Treibstoff für Ottomotoren. Flüsiggas besteht aus leicht zu verflüssigenden Kohlenwasserstoff-Verbindungen. […]

1.3.1 Generelle Eigenschaften von Flüssiggas

Im Bereich EN 1949 und G 607 verwendetes Flüssiggas: Propan oder Butan Eine Freisetzung ist grundsätzlich möglich bei: Austritt am Flaschenüberdruckventil Flaschenwechsel, An- und Abklemmen der Flasche Austritt am Sicherheitsabblaseventil des Reglers undichter Gasanlage defekter Zündsicherung nicht richtig verschlossener Flasche nicht zugedrehtem Flaschenventil bei vereister Flasche Bei Freisetzung sinkt ausgetretenes Propan oder Butan-Gas immer zu Boden. Flüssiggas […]

1.3.2 Unterschiede von Propan und Butan

Der Heizwert von Propan und Butan ist nahezu identisch! Das Druckniveau ist jedoch bei gleicher Temperatur bei Propan höher als bei Butan. Der Siedepunkt von Propan liegt bei ca. -42°C.Der Siedepunkt von Butan liegt bei ca. 0°C. Am Siedepunkt tritt die flüssige Gasphase in die gasförmige Phase über. Bei Wasser liegt der Siedepunkt bei 100°C. […]

1.3.3 Flaschenvereisung

Das Phänomen Flaschenvereisung entsteht bei einem hohen Verbrauch in relativ kurzer Zeit. vereiste Propanflasche Erklärung:Zur Umwandlung von Flüssigphase in Gasphase wird Energie benötigt (vergleichbar mit dem Kochen von Wasser). Diese Energie wird in Form von Wärme aus der Flaschenwand entnommen (Achtung: Temperaturen über -42°C bedeuten für Propangas “Wärme”). Wenn die Flaschenwand nicht mehr schnell genug Wärme […]

1.4 Flüssiggas-Tanks

Generelle Unterscheidung zwischen: Flaschen und Tanks Flaschen: nicht fest in das Fahrzeug eingebaut, durch leicht lösbare Befestigung gesichert. Ein Betanken von Flaschen an Gastankstelle, durch den Betreiber des Fahrzeugs, ist nicht erlaubt. Gasflaschen haben keinen Füllstopp und können deshalb überfüllt werden. Tanks: fest in das Fahrzeug eingebaut. Betankung durch den Betreiber an einer Gastankstelle möglich.Tanks […]

1.5 Anlage

Definition Anlage: alle flüssiggasrelevanten und fest mit dem Fahrzeug verbundenen Bauteile hinter dem Flaschenventil (ein eingebauter Fahrzeugtank gehört mit zur Anlage, eine Flasche nicht ) Außenstehende Gasgeräte, die über eine Sicherheitsanschlusskupplung mit dem Fahrzeug verbunden sind, gehören wie der Verbindungsschlauch nicht zur Anlage sondern unterliegen dem DVGW Arbeitsblatt G 612! Eine Neu-Installation der Flüssiggasanlage muss […]

1.6 Betriebsdruck

Installation nach EN 1949: Betriebsdruck 30 mbar Installation nach “alter” G 607: Betriebsdruck 50 mbar Der Betriebsdruck von 50 mbar fand Berücksichtigung, als das Regelwerk G 607 auch noch die nationale Installationsvorschrift darstellte. Für Anlagen in Freizeitfahrzeugen, die nach “alter” G 607, also vor 2005, installiert worden sind, gilt ein sogenannter Bestandsschutz. Die Anlagen müssen nicht […]

1.7 Gasflaschenaufstellräume

Flaschen müssen in Freizeitfahrzeugen in speziellen Flaschenaufstellräumen aufgestellt sein. Für Wohneinheiten incl. Mobilheimen gibt es hier keine Regelung! Bei den Gasflaschenaufstellräumen unterscheidet man: Flaschenkasten von außen zugänglich auf der Deichsel (i.d.R. bei Wohnwagen) Flaschenkasten von außen zugänglich an der Seitenwand (i.d.R. bei Wohnmobil) Flaschenkasten von innen zugänglich (i.d.R. beim Kastenwagen) Von innen zugängliche Flaschenkästen sind […]

2. Die Flüssiggasanlage

Im folgenden Kapitel wird auf die Anlage hinter dem Flaschenventil aber vor den Geräteanschlüssen eingegangen. Erfasst sind somit, Regler, Schlauchleitungen, Rohre, Anschlusskupplungen zur Einspeisung oder zur Entnahme sowie Absperrventile.

2.1 Druckregelgeräte

Das in einem Straßenfahrzeug eingesetzte Druckregelgerät (Regler) muss als Fahrzeugregler gekennzeichnet sein ! Nach erfolgtem Reglertausch muss eine Funktionsprüfung (Brennprobe) durchgeführt werden und der Tausch in der Prüfbescheinigung dokumentiert werden. Das gilt auch bei Austausch durch den Betreiber. Die Funktionsprüfung und die Dokumentation hat hier durch einen Sachkundigen zu erfolgen. Der maximale Durchfluss in einer […]

2.2 Schlauchleitungen

Die Ausführung von Schlauchleitungen ist nicht explizit in der EN 1949 beschrieben. Sie werden in Deutschland von der nationalen (!) Norm DIN 4815-1 (Schläuche) und DIN 4815-2 (Schlauchleitungen) erfasst. Die Flüssiggasanlage in einem Freizeitfahrzeug, die komplett nach EN 1949 gebaut wurde, entspricht nicht der G 607, wenn die eingebaute Schlauchleitung nicht vorschriftsmäßig eingebunden ist! Dies […]

2.3 Rohre

Zulässig sind Rohre aus: Kupfer Stahl Edelstahl Bei der Überprüfung auf Korrosion müssen neben den Rohren auch die Rohrbefestigungen überprüft werden. Auch bei Wohnwagen auf Dauerstellplätzen müssen die Rohrbefestigungen in Ordnung sein, auch wenn das Fahrzeug nie bewegt wird. Hintergrund ist erstens die rechtliche Situation, dass es sich um ein Fahrzeug handelt und zweitens kann […]

2.4 Sicherheitsanschlusskupplung

Außenstehende Gasgeräte müssen durch eine nicht im Innenraum befindliche Sicherheitsanschlusskupplung angeschlossen werden. Bei der Versorgung außen stehender Gasgeräte durch eine innen liegende Sicherheitsanschlusskupplung kann die Schlauchleitung durch das Schließen von Klappen und Fenstern beschädigt werden! Eine Sicherheitsanschlusskupplung an  der Außenwand muss gegen Schmutz geschützt sein. Außerdem muss der Betriebsdruck der Anlage ersichtlich sein und ein […]

2.5 Anschlusskupplung für Einspeisung von außen

Die Einspeisung von außen bei einem Fahrzeug muss vor dem Fahrzeugregler erfolgen. Um das Fahrzeug sowohl von außen als auch mit einer im Flaschenaufstellraum befindlichen Flasche zu versorgen, muss ein manueller Umschalter eingebaut sein. Die externe Versorgung darf nicht über eine automatische Umschaltanlage mit der Flaschenversorgung im Fahrzeug verbunden sein. Die Versorgungsschlauchleitung muss mit einer […]

2.6 Absperrventile

Für jedes Gerät ist ein eigenes Absperrventil erforderlich ! Absperrventile, die sich nicht unmittelbar vor dem Gerät befinden, müssen gekennzeichnet sein. Sollte nur ein einziges Gerät verbaut sein, kann auf ein Absperrventil verzichtet werden, wenn das Flaschenventil leicht zugänglich ist.  Farblich gekennzeichnete Absperrventile sind erlaubt, wenn in unmittelbarer Nähe die farbliche Zuordnung erklärt wird.  Absperrventile müssen […]

3.1 Grundsätzliches zum Anschluss und zur Funktion von Gasgeräten

Gasgeräte in Freizeitfahrzeugen müssen nicht nur der Gasgeräterichtlinie entsprechen, sie müssen auch für den jeweiligen Einsatz zugelassen sein. Mobile Kocher sind in der Regel vom Hersteller nicht für den Einsatz in Fahrzeugen vorgesehen. Sie dürfen daher nicht fest in ein Freizeitfahrzeug eingebaut werden. Für eine positive Bewertung im Rahmen der G 607-Prüfung müssen die Gasgeräte […]

3.1.1 Offene Verbrennung

Unter offener Verbrennung versteht man die Versorgung der Flamme mit Luft bzw. Sauerstoff aus der direkten Umgebung des Brenners. Geräte mit offener Verbrennung und angeschlossener Abgasführung (nach außen): Backöfen (Abgasführung nur bei einigen Modellen vorhanden) Wasserboiler (mit offener Verbrennung nur in Altfahrzeugen und dicht eingehaust erlaubt) Geräte mit offener Verbrennung und ohne angeschlossene Abgasführung: Kocher Backöfen […]

3.1.2 Geschlossene Verbrennung

Unter geschlossener Verbrennung versteht man die Versorgung der Flamme mit Luft bzw. Sauerstoff nicht aus der direkten Umgebung des Brenners sondern aus dem Freien. Geräte mit geschlossener Verbrennung und angeschlossener Abgasführung (nach außen): Heizungen Wasserboiler (außer Geräte mit offener Verbrennung in Altfahrzeugen, die in geschlossenen Kästen eingebaut sein müssen) Üblicherweise sind Geräte mit geschlossener Verbrennung für den […]

3.2 Koch-, Back und Grillgeräte

Koch- und Backgeräte beziehen Ihre Verbrennungsluft aus der direkten Umgebung. Kocher geben ihre Abgase in die direkte Umgebung ab. Bei Backöfen unterscheidet man: Geräte mit angeschlossener Abgasführung Geräte ohne Abgasführung Stehen im Fahrzeug nicht genügend unverschließbare Öffnungen (Zwangsbelüftung) zur Verfügung, muss ein Hinweis erfolgen, dass bei der Benutzung von Koch- und Backgeräten verschließbare Lüftungsöffnungen (Dachluke, […]

3.3 Kühlschränke

Kühlschränke müssen nach DIN EN 1949 ihre Frischluft von außen beziehen und auch die Abgase nach außen abgeben. Grundsätzlich handelt es sich bei den handelsüblichen Kühlschränken in Freizeitfahrzeugen um Geräte mit offener Verbrennung, da sie ihre Frischluft aus ihrer direkten Umgebung beziehen. Diese direkte Umgebung wird jedoch gegen den Inneraum des Freizeitfahrzeugs isoliert. Somit wird […]

3.4 Heizungen und Wasserheizgeräte

Bei den aktuellen Heizungen und Warmwassergeräten für Freizeitfahrzeuge handelt es sich um Geräte mit geschlossener Verbrennung ! Die Geräte beziehen ihre Verbrennungsluft: Von außen aus dem Bodenbereich (z.B.Truma S-Heizung) Von außen über die Seitenwand (z.B. Heizgeräte u.Boiler) Die Abgasführung erfolgt: über die Seitenwand (bei S 2000er Serie) oder über das Dach (Truma S Heizung) über […]

3.5 Ersatz und Erweiterungsinstallationen von Gasgeräten

Ersatz- und Erweiterungsinstallationen sind grundsätzlich nach DIN EN 1949 auszuführen! Dies gilt sowohl für Altanlagen als auch für Neuinstallationen! Ein defekter Boiler mit offener Verbrennung in einem geschlossenen Kasten in einem Altfahrzeug darf bei Defekt nicht gegen ein gleichwertiges Gerät getauscht werden, da die DIN EN 1949 hier ein Gerät mit geschlossener Verbrennung vorschreibt.  Bei […]

3.6 Abgasführung

In Campingfahrzeugen können unterschiedliche Heizungen/Warmwasserheizungen zum Einsatz kommen. Die Abgasführung kann je nach Heizungstyp unterschiedlich sein. In diesem Kapitel wird auf die unterschiedlichen Materialien und Bauweisen der Abgasrohre eingegangen. Truma S-Heizungen: Die Abgasrohre bei Truma S-Heizungen müssen unbedingt aus Edelstahl bestehen! Bei Abgasrohren aus Aluminium in Verbindung mit einer Truma S-Heizung in Altfahrzeugen gibt es […]

3.7 Abgasmündung

Abgasmündungen dürfen nicht angebracht sein: unterhalb einer Lüftungsöffnung (z.B. Fenster) neben einer Lüftungsöffnung (ein Abstand von 30 cm ist erforderlich!) Befindet sich die Lüftungsöffnung dennoch im Bereich eines Fensters, muss das Klapp- oder Schiebefenster mit einem Kontaktschalter ausgestattet sein! Das Gasgerät muss sich bei Fensteröffnung selbstständig abschalten. Bei Altfahrzeugen muss zwar kein Kontaktschalter angebracht sein, dafür […]

4. Die Gasprüfung am Fahrzeug und die Dokumentation

In den folgenden Kapiteln werden die verschiedenen Prüfungsarten incl. der erforderlichen Dokumentation vorgestellt. Insbesondere wird auf die Unterschiede zwischen Erstinstallation und Erstdokumentation eingegangen, da hier in der Praxis große Unsicherheit bzgl. der richtigen Vorgehensweise besteht.

4.1 Die Druckprüfung der Flüssiggasanlage

Das Regelwerk G 607 schreibt keine zeitliche Reihenfolge für Dichtigkeits- und Funktionsprüfung (Brennprobe) vor. Aus Sicherheitsgründen sollte jedoch immer vor der Brennprobe eine Dichtigkeitsprüfung vorgenommen werden! Der aufzubringende Prüfdruck beträgt 150mbar! Der Prüfdruck von 150mbar resultiert aus dem Maximaldruck, für den die Geräte herstellerseitig vorgesehen sind und daher auch geprüft wurden. Die Dichtigkeitsprüfung besteht aus […]

4.2 Die Funktionsprüfung der Flüssiggasanlage

Die Funktionsprüfung wird auch Brennprobe genannt und sollte aus Sicherheitsgründen immer nach der Dichtigkeitsprüfung stattfinden! Bei der Funktionsprüfung wird die eingebaute Gasanlage incl. aller Installationen auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft. Bei der Überprüfung von Neufahrzeugen muss der, für das Fahrzeug vorgesehene Fahrzeugregler verwendet werden! Bei der Brennprobe sollte als erstes Gerät der Kocher in Betrieb […]

4.3 Die Sichtprüfung der Flüssiggasanlage

Die Sichtprüfung bezeichnet die optische und fachgerechte Überprüfung der einzelnen Bauelemente der Gasanlage. Wichtig ist im Rahmen der Gasprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 607 der Zugang zu den wesentlichen Komponenten der Flüssiggasanlage. Hierzu gehört auch der Zugang zum Unterboden des Fahrzeugs, auch wenn dies besonders bei Dauercampingwohnwagen nicht immer ganz einfach ist. Insbesondere bei verschalten […]

4.4 Die Dokumentation bei der Erstinstallation

Bei der Abnahme im Rahmen einer Erstprüfung einer neu in Verkehr zu bringenden Flüssiggasanlage ist davon auszugehen, dass die Anlage noch nicht in Betrieb gewesen ist! Dies gilt insbesondere auch, wenn die Anlage oder wesentliche Bestandteile davon schon genutzt wurden, aber in ein anderes Fahrzeug (egal ob bereits zugelassen oder nicht) eingebaut worden sind. Der […]

4.5 Die Erstdokumentation

Wenn für die Gasanlage eines in Betrieb befindlichen Freizeitfahrzeuges keine Prüfbescheinigung vorhanden ist, muss eine neue Bescheinigung erstellt werden ! Es handelt sich somit nicht um eine Erstinstallation sondern um eine Erstabnahme bzw. Erstdokumentation ! Erstinstallation: Das Freizeitfahrzeug und seine Gasanlage waren noch nicht in Betrieb, es existiert noch keine Dokumentation Erstdokumentation: Das Freizeitfahrzeug und […]

4.6 Die Dokumentation bei der Wiederholungsprüfung

Grundvoraussetzung für eine korrekte Wiederholungsprüfung incl. Dokumentation ist das Vorhandensein einer korrekten Dokumentation der Flüssiggasanlage. Eine solche Dokumentation ist entweder die Konformitätsbescheinigung des Herstellers oder die Konformitätsbescheinigung eines G 607 Sachkundigen (Prüfbescheinigung) Im Idealfall sollte die Original-Konformitätsbescheinigung des Herstellers mit der daraufhin (spätestens nach zwei Jahren) erstellten ersten Prüfbescheinigung “unverlierbar” zusammengeheftet werden. Es kommt häufig […]