rechtliches

1.1.3 Gewerblich genutzte Anlagen

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Ausgenommen vom Anwendungsbereich der G 607 sind u.a.: Mobile Imbisswagen und HähnchenbräterMobile Sparkassen, Friseur- und BüromobilePferde- und Rennsporttransporter (gewerblich genutzt !)Wohnwagen für Personal auf Rummelplätzen und BaustellenSpezialfahrzeuge für gewerbliche Nutzung wie z.B. Blutspendemobile Rollende ArztpraxisMobile SparkasseVerkaufsfahrzeugBlutspendemobil Entscheidend ist immer die gewerbliche Nutzung, nicht die Eintragung in die Fahrzeugpapiere Bei Wohnfahrzeugen aus Vermietflotten ist die Nutzung entscheidend. […]

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