rechtliches

1.6 Betriebsdruck

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Installation nach EN 1949: Betriebsdruck 30 mbar Installation nach “alter” G 607: Betriebsdruck 50 mbar Der Betriebsdruck von 50 mbar fand Berücksichtigung, als das Regelwerk G 607 auch noch die nationale Installationsvorschrift darstellte. Für Anlagen in Freizeitfahrzeugen, die nach “alter” G 607, also vor 2005, installiert worden sind, gilt ein sogenannter Bestandsschutz. Die Anlagen müssen nicht […]

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