rechtliches

3.7 Abgasmündung

Bitte registriere dich für Kurs, bevor du mit der Lektion beginnst.

Abgasmündungen dürfen nicht angebracht sein: unterhalb einer Lüftungsöffnung (z.B. Fenster) neben einer Lüftungsöffnung (ein Abstand von 30 cm ist erforderlich!) Befindet sich die Lüftungsöffnung dennoch im Bereich eines Fensters, muss das Klapp- oder Schiebefenster mit einem Kontaktschalter ausgestattet sein! Das Gasgerät muss sich bei Fensteröffnung selbstständig abschalten. Bei Altfahrzeugen muss zwar kein Kontaktschalter angebracht sein, dafür […]

Zurück zu: Nachschulung für Sachkundige nach G 607