rechtliches

4.1 Die Druckprüfung der Flüssiggasanlage

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Das Regelwerk G 607 schreibt keine zeitliche Reihenfolge für Dichtigkeits- und Funktionsprüfung (Brennprobe) vor. Aus Sicherheitsgründen sollte jedoch immer vor der Brennprobe eine Dichtigkeitsprüfung vorgenommen werden! Der aufzubringende Prüfdruck beträgt 150mbar! Der Prüfdruck von 150mbar resultiert aus dem Maximaldruck, für den die Geräte herstellerseitig vorgesehen sind und daher auch geprüft wurden. Die Dichtigkeitsprüfung besteht aus […]

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