rechtliches

4.6 Die Dokumentation bei der Wiederholungsprüfung

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Grundvoraussetzung für eine korrekte Wiederholungsprüfung incl. Dokumentation ist das Vorhandensein einer korrekten Dokumentation der Flüssiggasanlage. Eine solche Dokumentation ist entweder die Konformitätsbescheinigung des Herstellers oder die Konformitätsbescheinigung eines G 607 Sachkundigen (Prüfbescheinigung) Im Idealfall sollte die Original-Konformitätsbescheinigung des Herstellers mit der daraufhin (spätestens nach zwei Jahren) erstellten ersten Prüfbescheinigung “unverlierbar” zusammengeheftet werden. Es kommt häufig […]

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