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Klarstellung – G607 und Hauptuntersuchung

Die neue HU-Richtlinie vom 31.12.2019 (Verkehrsblatt 24/2019 Nr. 176) setzt die Bewertung einer fehlenden oder ungültigen G 607-Bescheinigung als Mangel im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) vorübergehend aus. Der Caravaning Industrie Verband e.V., der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. sowie der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. weisen mit dieser Fachinformation darauf hin, dass die Prüfung der Gasanlage von Wohnmobilen gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 weiterhin zulässig ist. Sie empfehlen, diese Prüfung wie bisher alle zwei Jahre vor allem aus Sicherheits- und versicherungsrechtlichen Gründen durchzuführen.
Die vollständige Mitteilung finden Sie (öffnet in neuem Tab)”<hier>

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