Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach G 607 wird zur Pflicht
Im Bundesgesetzblatt wurde am 19. Juni 2024 die 56. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) veröffentlicht und damit der Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nun eine eindeutige Rechtsgrundlage gegeben.