Sachkundelehrgänge
Über 40 Jahre Erfahrung in der Schulung von Sachkundigen für Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen sprechen für sich. Unsere Experten arbeiten aktiv an den einschlägigen DIN-Normen und der G607 mit. Vertrauen Sie dem Verband mit der größten Erfahrung in Deutschland im Umgang mit Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen.
Der ZKF ist anerkannter Primär-Schulungsträger und unterhält ein Sachkundewesen zur Qualifizierung und Schulung von Personen zur Beurteilung und Prüfung von Flüssiggasanlagen gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 607. Unsere Trainer sind erfahrene Experten auf ihrem Gebiet und arbeiten aktiv in den Gremien an den einschlägigen der DIN-Normen und der G607 mit. Vertrauen Sie dem Verband mit der längsten Erfahrung in Deutschland im Umgang mit Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen.
G 607-Sachkunde-
lehrgang
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2-Tageslehrgang
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inkl. Tagungsunterlagen und Verpflegung
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Für selbstständige Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter, die eine Ausbildung in einem fahrzeugtechnischen oder metallverarbeitenden Beruf nachweisen.*
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Zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen)
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Inklusive G 607-Starterpaket
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Inklusive DVGW-Arbeitsblatt G607
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Inklusive Sachkundeausweis
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Mitglieder der Karosseriebauer-Innungen und der KFZ-Innungen erhalten einen Rabatt von € 65,00 auf den Nettopreis.
G 607 Sachkunde-Wiederholungslehrgang
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1-Tageslehrgang
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inkl. Tagungsunterlagen und Verpflegung
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Pflichtkurs zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen). Die Sachkunde ist ab der Abschlussprüfung 5 Jahre zum Monatsende gültig. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang ist vor Ablauf der Gültigkeit erforderlich.
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Inklusive neuer Sachkundeausweis
Sachkunde für gewerbliche Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
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1-Tageslehrgang
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inkl. Tagungsunterlagen und Verpflegung
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Die Schulungsmaßnahme ist ein Weiterbildungsangebot für alle Sachkundigen nach G 607.
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Qualifizierung als befähigte Person für Prüfungen von gewerblichen Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen gemäß TRBS 1203 in den Bereichen Gastronomie und Schaustellergewerbe.
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in Kooperation mit der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
* Erstmalig zu schulende Personen müssen körperlich und geistig geeignet sein und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
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eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Umgang mit Gasanlagen, Fahrzeugtechnik, Metallverarbeitung oder Freizeitfahrzeugen zu Wohnzwecken
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eine für die vorgesehene Prüftätigkeit einschlägig technische Berufsausildung erfolgreich abgeschlossen haben oder über eine andere technische Qualifikation verfügen, die sie für die vorgesehene Prüftätigkeit befähigt