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Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen und Wohneinheiten* (G 607)
Diese Webseite richtet sich sowohl an anerkannte Sachkundige nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 als auch an Besitzer von Fahrzeugen wie Caravans und Reisemobile.

Im allgemein zugänglichen Bereich erhalten Besitzer von Freizeitfahrzeugen interessante Informationen rund um den “Gefahrenbereich” Flüssiggas. Im geschlossenen Bereich haben anerkannte Sachkundige für Flüssiggasanlagen die Möglichkeit, sich zu informieren, auszutauschen und sich mit unseren angebotenen Lehrgangsmodulen weiterzubilden.

Dann benötigen Sie als Voraussetzung einen Gesellenbrief in einem metallverarbeitenden Beruf, Erfahrung im Umgang mit Gasanlagen im Bereich Caravan/Wohnanhänger und eine Sachkundeschulung. Die zweitägige Schulung können Sie < hier > buchen. Ihre Anerkennung als Sachkundiger erhalten Sie nach bestandener Prüfung über den ZKF.

Erstmalig zu schulende Personen müssen körperlich und geistig geeignet sein und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Umgang mit Gasanlagen, Fahrzeugtechnik. Metallverarbeitung oder Freizeitfahrzeugen zu Wohnzwecken
    oder
  • eine für die vorgesehene Prüftätigkeit einschlägig technische Berufsausildung erfolgreich abgeschlossen haben oder über eine andere technische Qualifikation verfügen, die sie für die vorgesehene Prüftätigkeit befähigt

Dann ist es für eine weitere Anerkennung als Sachkundiger durch den ZKF und für die Nutzung des internen Bereiches dieser Internetseite erforderlich, dass eine Weiterbildung vor Ablauf des fünften Jahres der Anerkennung absolviert wird. Buchen Sie < hier > Ihre Nachschulung.

Neue Regeln für die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen

Seit dem 8. Juni 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für die Prüfung von Flüssig-gasanlagen in Freizeitfahrzeugen. Das neue DVGW-Arbeitsblatt G 607 bringt neue Vor-gaben für Prüfer und Schulungsstätten, regelt die Vergabe von Plaketten und hat die Anforderungen zur Aufstellung und Anschluss von Druckbehältern zur Selbstbefüllung (Gastankflaschen) neu aufgenommen.

Undichtigkeiten der Gasanlage | VW hat eine Rückrufaktion für den Grand California angekündigt

VW hat eine Rückrufaktion für den Grand California angekündigt. Betroffen sind Fahrzeuge mit Produktionsdatum 08.01.2024 bis 06.08. 2024 Es kann zu Undichtigkeiten der Gasanlage kommen, da die Dichtigkeitsprüfung der...

Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach G 607 wird zur Pflicht

Im Bundesgesetzblatt wurde am 19. Juni 2024 die 56. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) veröffentlicht und damit der Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nun eine eindeutige Rechtsgrundlage gegeben.

G607-Sachkundigen-Finder ist online

Die G607-Prüfung an meinem Wohnwagen/Wohnmobil ist fällig!? Wie finde ich nun einen kompetenten Ansprechpartner, der eine G607-Prüfung durchführen kann? Kein Problem! Hören Sie auf zu suchen, sondern finden Sie den richtigen Ansprechpartner hier auf G607.de. Mit unserem Sachkundigen-Finder erhalten Sie den richtigen Ansprechpartner rund um alle Fragen zu Ihrer Caravan-Gasanlage.

Zum Thema Prüfbücher und Plaketten

Seit wenigen Tagen sind Schreiben im Umlauf, die zur Verunsicherung von Sachkundigen nach DVGW Arbeitsblatt G607 geführt haben. So führt u.a. der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) aus, dass bei Schulungen, die andere Anbieter (also nicht der DVFG selbst) anbieten, die Berechtigung erlischt, „…die bei den zentralen Überwachungsstellen anerkannten Prüfplaketten und Bescheinigungen des DVFG beziehen und verwenden zu dürfen...“. Diese Formulierung ist missverständlich.

Neu ab 2014 im DVGW-Arbeitsblatt
G 607: Mobilheime und feste Wohneinheiten

Die neueste Version des DVGW-Arbeitsblattes G 607 beinhaltet neben den klassischen Freizeitfahrzeugen wie Wohnwagen und Wohnmobile auch Mobilheime und feste Wohneinheiten. Voraussetzung ist jedoch, dass diese ausschliesslich vorübergehend und saisonal genutzt  werden (also nicht als Wohnsitz). Der max. Gasverbrauch der Anlage darf 1,5 kg/h wie bei den Fahrzeugen nicht übersteigen.

* Unter Wohneinheiten versteht man im Sinne des DVGW-Regelwerks G 607 vorübergehend (also nicht dauerhaft als Wohnraum) genutzte Mobilheime, Hütten, Lauben, Vorbauten oder winterfeste und isolierte Vorzelte (keine Reisevorzelte).