Im allgemein zugänglichen Bereich erhalten Besitzer von Freizeitfahrzeugen interessante Informationen rund um den “Gefahrenbereich” Flüssiggas. Im geschlossenen Bereich haben anerkannte Sachkundige für Flüssiggasanlagen die Möglichkeit, sich zu informieren, auszutauschen und sich mit unseren angebotenen Lehrgangsmodulen weiterzubilden.
Dann benötigen Sie als Voraussetzung einen Gesellenbrief in einem metallverarbeitenden Beruf, Erfahrung im Umgang mit Gasanlagen im Bereich Caravan/Wohnanhänger und eine Sachkundeschulung. Die zweitägige Schulung können Sie < hier > buchen. Ihre Anerkennung als Sachkundiger erhalten Sie nach bestandener Prüfung über den ZKF.
Erstmalig zu schulende Personen müssen körperlich und geistig geeignet sein und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Umgang mit Gasanlagen, Fahrzeugtechnik. Metallverarbeitung oder Freizeitfahrzeugen zu Wohnzwecken
oder - eine für die vorgesehene Prüftätigkeit einschlägig technische Berufsausildung erfolgreich abgeschlossen haben oder über eine andere technische Qualifikation verfügen, die sie für die vorgesehene Prüftätigkeit befähigt
Dann ist es für eine weitere Anerkennung als Sachkundiger durch den ZKF und für die Nutzung des internen Bereiches dieser Internetseite erforderlich, dass eine Weiterbildung vor Ablauf des fünften Jahres der Anerkennung absolviert wird. Buchen Sie < hier > Ihre Nachschulung.
Neue Regeln für die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen
Undichtigkeiten der Gasanlage | VW hat eine Rückrufaktion für den Grand California angekündigt
Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach G 607 wird zur Pflicht
G607-Sachkundigen-Finder ist online
Zum Thema Prüfbücher und Plaketten
Neu ab 2014 im DVGW-Arbeitsblatt
G 607: Mobilheime und feste Wohneinheiten
* Unter Wohneinheiten versteht man im Sinne des DVGW-Regelwerks G 607 vorübergehend (also nicht dauerhaft als Wohnraum) genutzte Mobilheime, Hütten, Lauben, Vorbauten oder winterfeste und isolierte Vorzelte (keine Reisevorzelte).