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G607-Sachkunde-Grundschulung ausgebucht

Lehrgang zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen)

Kursunterlagen Inklusive aktuellem DVGW-Arbeitsblatt G607

Der ZKF führt in Kooperation mit der TAK (Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) zweitägige Sachkundelehrgänge zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen) durch.

Teilnahmeberechtigt sind selbstständige Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter, die eine Ausbildung in einem fahrzeugtechnischen oder metallverarbeitenden Beruf nachweisen. Privatpersonen sind von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen.

Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Mit einer erfolgreichen Prüfung sind die Voraussetzungen zur Tätigkeit als G 607-Sachkundiger erfüllt. Somit dürfen Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen geprüft und Prüfbescheinigungen ausgestellt werden. Neu ist, dass die Registrierung als Sachkundiger nach bestandener Prüfung nicht mehr durch den Verband Flüssiggas, sondern durch die Verbände des Kraftfahrzeuggewerbes (ZKF + ZDK) erfolgt. Hierzu werden neue Sachkunde-Nummern vergeben.

Der erste Lehrgangstag enthält einen sehr hohen Praxisanteil und vermittelt das erforderliche Basiswissen für die Ablegung der Sachkundeprüfung.

Lehrgangsinhalte des ersten Tages:

  • Grundinformationen zum DVGW-Arbeitsblatt G 607
  • Geltungsbereich und betroffene Fahrzeuge
  • Grundlagen zur Gasflaschenaufstellung
  • Bauarten, Belüftung und Zündquellen in Gasflaschenaufstellräumen
  • Betriebsdruck der Anlage
  • Druckregelgeräte
  • Material und Abmessung der Rohre, Anforderungen an die Rohrverlegung
  • Rohrverbindungen und Anforderungen an Schlauchleitungen
  • Schlauchlängen, Schlauchverbindungen
  • Sicherheitsanschlusskupplung, Absperreinrichtungen
  • Grundanforderungen an die Geräteinstallation
  • Kocher, Backöfen, Kühlschränke, Heizungen, Durchlauferhitzer
  • Geräte Typenschilder
  • Abgasführung, Abgasmündung
  • Prüfbescheinigung Erstabnahme und Wiederholungsprüfung
  • Brennprobe
  • Druckprüfung
  • Allgemeine Theorie: Grundsätzliche Eigenschaften von Flüssiggas, Aufbau und Arten von Gasflaschen, Termperatur- und Druckverhalten von Flüssiggas, Entnahmeleistung von Gasflaschen, Anforderungen, Ausrüstung, Einbauanforderung und Einbauvorschriften bei Flüssiggastanks

Der zweite Lehrgangstag umfasst im Wesentlichen die technischen Regeln und rechtlichen Grundlagen des DVGW-Arbeitsblattes G 607.

Lehrgangsinhalte des zweiten Tages:

  • Auffrischung der wichtigsten Elemente des Vortages
  • Rechtliche Grundlagen (Richtlinien, Vorschriften, Normen)
  • Einbau und Ausrüstung von Flüssiggastanks, ECE R 67 und En 12979
  • Nationales und Europäisches Gefahrgutrecht
  • Relevante Normen und Gesetze für den Bereich G 607 / EN 1949
  • Prüfpflicht G 607, Plakette und Fristen
  • Rechte und Pflichten des Sachkundigen
  • Haftung des Sachkundigen
  • Kennzeichnung der Geräte und korrekte Eintragung
  • Korrektes Ausfüllen der Prüfbescheinigung
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G607-Sachkunde-Grundschulung ausgebucht

Lehrgang zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen)

Kursunterlagen Inklusive aktuellem DVGW-Arbeitsblatt G607

Der ZKF führt in Kooperation mit der TAK (Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) zweitägige Sachkundelehrgänge zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen) durch.

Teilnahmeberechtigt sind selbstständige Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter, die eine Ausbildung in einem fahrzeugtechnischen oder metallverarbeitenden Beruf nachweisen. Privatpersonen sind von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen.

Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Mit einer erfolgreichen Prüfung sind die Voraussetzungen zur Tätigkeit als G 607-Sachkundiger erfüllt. Somit dürfen Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen geprüft und Prüfbescheinigungen ausgestellt werden. Neu ist, dass die Registrierung als Sachkundiger nach bestandener Prüfung nicht mehr durch den Verband Flüssiggas, sondern durch die Verbände des Kraftfahrzeuggewerbes (ZKF + ZDK) erfolgt. Hierzu werden neue Sachkunde-Nummern vergeben.

Der erste Lehrgangstag enthält einen sehr hohen Praxisanteil und vermittelt das erforderliche Basiswissen für die Ablegung der Sachkundeprüfung.

Lehrgangsinhalte des ersten Tages:

  • Grundinformationen zum DVGW-Arbeitsblatt G 607
  • Geltungsbereich und betroffene Fahrzeuge
  • Grundlagen zur Gasflaschenaufstellung
  • Bauarten, Belüftung und Zündquellen in Gasflaschenaufstellräumen
  • Betriebsdruck der Anlage
  • Druckregelgeräte
  • Material und Abmessung der Rohre, Anforderungen an die Rohrverlegung
  • Rohrverbindungen und Anforderungen an Schlauchleitungen
  • Schlauchlängen, Schlauchverbindungen
  • Sicherheitsanschlusskupplung, Absperreinrichtungen
  • Grundanforderungen an die Geräteinstallation
  • Kocher, Backöfen, Kühlschränke, Heizungen, Durchlauferhitzer
  • Geräte Typenschilder
  • Abgasführung, Abgasmündung
  • Prüfbescheinigung Erstabnahme und Wiederholungsprüfung
  • Brennprobe
  • Druckprüfung
  • Allgemeine Theorie: Grundsätzliche Eigenschaften von Flüssiggas, Aufbau und Arten von Gasflaschen, Termperatur- und Druckverhalten von Flüssiggas, Entnahmeleistung von Gasflaschen, Anforderungen, Ausrüstung, Einbauanforderung und Einbauvorschriften bei Flüssiggastanks

Der zweite Lehrgangstag umfasst im Wesentlichen die technischen Regeln und rechtlichen Grundlagen des DVGW-Arbeitsblattes G 607.

Lehrgangsinhalte des zweiten Tages:

  • Auffrischung der wichtigsten Elemente des Vortages
  • Rechtliche Grundlagen (Richtlinien, Vorschriften, Normen)
  • Einbau und Ausrüstung von Flüssiggastanks, ECE R 67 und En 12979
  • Nationales und Europäisches Gefahrgutrecht
  • Relevante Normen und Gesetze für den Bereich G 607 / EN 1949
  • Prüfpflicht G 607, Plakette und Fristen
  • Rechte und Pflichten des Sachkundigen
  • Haftung des Sachkundigen
  • Kennzeichnung der Geräte und korrekte Eintragung
  • Korrektes Ausfüllen der Prüfbescheinigung
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G607-Sachkunde-Grundschulung ausgebucht

Lehrgang zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen)

Kursunterlagen Inklusive aktuellem DVGW-Arbeitsblatt G607

Der ZKF führt in Kooperation mit der TAK (Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) zweitägige Sachkundelehrgänge zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen) durch.

Teilnahmeberechtigt sind selbstständige Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter, die eine Ausbildung in einem fahrzeugtechnischen oder metallverarbeitenden Beruf nachweisen. Privatpersonen sind von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen.

Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Mit einer erfolgreichen Prüfung sind die Voraussetzungen zur Tätigkeit als G 607-Sachkundiger erfüllt. Somit dürfen Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen geprüft und Prüfbescheinigungen ausgestellt werden. Neu ist, dass die Registrierung als Sachkundiger nach bestandener Prüfung nicht mehr durch den Verband Flüssiggas, sondern durch die Verbände des Kraftfahrzeuggewerbes (ZKF + ZDK) erfolgt. Hierzu werden neue Sachkunde-Nummern vergeben.

Der erste Lehrgangstag enthält einen sehr hohen Praxisanteil und vermittelt das erforderliche Basiswissen für die Ablegung der Sachkundeprüfung.

Lehrgangsinhalte des ersten Tages:

  • Grundinformationen zum DVGW-Arbeitsblatt G 607
  • Geltungsbereich und betroffene Fahrzeuge
  • Grundlagen zur Gasflaschenaufstellung
  • Bauarten, Belüftung und Zündquellen in Gasflaschenaufstellräumen
  • Betriebsdruck der Anlage
  • Druckregelgeräte
  • Material und Abmessung der Rohre, Anforderungen an die Rohrverlegung
  • Rohrverbindungen und Anforderungen an Schlauchleitungen
  • Schlauchlängen, Schlauchverbindungen
  • Sicherheitsanschlusskupplung, Absperreinrichtungen
  • Grundanforderungen an die Geräteinstallation
  • Kocher, Backöfen, Kühlschränke, Heizungen, Durchlauferhitzer
  • Geräte Typenschilder
  • Abgasführung, Abgasmündung
  • Prüfbescheinigung Erstabnahme und Wiederholungsprüfung
  • Brennprobe
  • Druckprüfung
  • Allgemeine Theorie: Grundsätzliche Eigenschaften von Flüssiggas, Aufbau und Arten von Gasflaschen, Termperatur- und Druckverhalten von Flüssiggas, Entnahmeleistung von Gasflaschen, Anforderungen, Ausrüstung, Einbauanforderung und Einbauvorschriften bei Flüssiggastanks

Der zweite Lehrgangstag umfasst im Wesentlichen die technischen Regeln und rechtlichen Grundlagen des DVGW-Arbeitsblattes G 607.

Lehrgangsinhalte des zweiten Tages:

  • Auffrischung der wichtigsten Elemente des Vortages
  • Rechtliche Grundlagen (Richtlinien, Vorschriften, Normen)
  • Einbau und Ausrüstung von Flüssiggastanks, ECE R 67 und En 12979
  • Nationales und Europäisches Gefahrgutrecht
  • Relevante Normen und Gesetze für den Bereich G 607 / EN 1949
  • Prüfpflicht G 607, Plakette und Fristen
  • Rechte und Pflichten des Sachkundigen
  • Haftung des Sachkundigen
  • Kennzeichnung der Geräte und korrekte Eintragung
  • Korrektes Ausfüllen der Prüfbescheinigung
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G607-Sachkunde-Grundschulung ausgebucht

Lehrgang zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen)

Kursunterlagen Inklusive aktuellem DVGW-Arbeitsblatt G607

Der ZKF führt in Kooperation mit der TAK (Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) zweitägige Sachkundelehrgänge zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen) durch.

Teilnahmeberechtigt sind selbstständige Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter, die eine Ausbildung in einem fahrzeugtechnischen oder metallverarbeitenden Beruf nachweisen. Privatpersonen sind von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen.

Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Mit einer erfolgreichen Prüfung sind die Voraussetzungen zur Tätigkeit als G 607-Sachkundiger erfüllt. Somit dürfen Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen geprüft und Prüfbescheinigungen ausgestellt werden. Neu ist, dass die Registrierung als Sachkundiger nach bestandener Prüfung nicht mehr durch den Verband Flüssiggas, sondern durch die Verbände des Kraftfahrzeuggewerbes (ZKF + ZDK) erfolgt. Hierzu werden neue Sachkunde-Nummern vergeben.

Der erste Lehrgangstag enthält einen sehr hohen Praxisanteil und vermittelt das erforderliche Basiswissen für die Ablegung der Sachkundeprüfung.

Lehrgangsinhalte des ersten Tages:

  • Grundinformationen zum DVGW-Arbeitsblatt G 607
  • Geltungsbereich und betroffene Fahrzeuge
  • Grundlagen zur Gasflaschenaufstellung
  • Bauarten, Belüftung und Zündquellen in Gasflaschenaufstellräumen
  • Betriebsdruck der Anlage
  • Druckregelgeräte
  • Material und Abmessung der Rohre, Anforderungen an die Rohrverlegung
  • Rohrverbindungen und Anforderungen an Schlauchleitungen
  • Schlauchlängen, Schlauchverbindungen
  • Sicherheitsanschlusskupplung, Absperreinrichtungen
  • Grundanforderungen an die Geräteinstallation
  • Kocher, Backöfen, Kühlschränke, Heizungen, Durchlauferhitzer
  • Geräte Typenschilder
  • Abgasführung, Abgasmündung
  • Prüfbescheinigung Erstabnahme und Wiederholungsprüfung
  • Brennprobe
  • Druckprüfung
  • Allgemeine Theorie: Grundsätzliche Eigenschaften von Flüssiggas, Aufbau und Arten von Gasflaschen, Termperatur- und Druckverhalten von Flüssiggas, Entnahmeleistung von Gasflaschen, Anforderungen, Ausrüstung, Einbauanforderung und Einbauvorschriften bei Flüssiggastanks

Der zweite Lehrgangstag umfasst im Wesentlichen die technischen Regeln und rechtlichen Grundlagen des DVGW-Arbeitsblattes G 607.

Lehrgangsinhalte des zweiten Tages:

  • Auffrischung der wichtigsten Elemente des Vortages
  • Rechtliche Grundlagen (Richtlinien, Vorschriften, Normen)
  • Einbau und Ausrüstung von Flüssiggastanks, ECE R 67 und En 12979
  • Nationales und Europäisches Gefahrgutrecht
  • Relevante Normen und Gesetze für den Bereich G 607 / EN 1949
  • Prüfpflicht G 607, Plakette und Fristen
  • Rechte und Pflichten des Sachkundigen
  • Haftung des Sachkundigen
  • Kennzeichnung der Geräte und korrekte Eintragung
  • Korrektes Ausfüllen der Prüfbescheinigung
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Sachkunde für gewerbliche Flüssiggasanlagen

Ausbildung von Personen für das Prüfen von gewerblichen Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und mobilen Einflaschenanlagen im Freien in den Bereichen Gastronomie und Schaustellergewerbe

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet eine eintägige Fortbildungsveranstaltung zur Erlangung der spezifischen Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Regeln an, die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Prüfung erforderlich sind.

Lehrgangsinhalte:

  • Eigenschaften von Flüssiggas und Gefährdungen
  • Gefährdungsbeurteilung und Zoneneinteilung
  • Flüssiggasanlagen
    – Versorgungsanlagen (Flüssiggasflaschen, Brenngastanks)
    – Druckregelgeräte, Leitungen, Sicherheitseinrichtungen, Gasgeräte
    – Aufstellung, Schutzbereiche, Betrieb
  •  Prüfungen
    – Qualifikation Prüfer
    – Prüfumfang, Prüffristen, Prüfnachweise
  • Beförderung von Flüssiggasflaschen mit dem KFZ
  • Regelwerk
  • Nachweis der Sachkunde (schriftliche Prüfung)

Teilnehmen können Personen mit einschlägiger abgeschlossener technischer Berufsausbildung, mindestens einjähriger Erfahrung im Umgang mit vergleichbaren Flüssiggasanlagen und grundlegenden Kenntnissen der relevanten Regeln.
Die Teilnahme an der Schulungsmaßnahme ist freiwillig und stellt ein Weiterbildungsangebot an alle entsprechend vorgebildete bzw. qualifizierte Sachkundige nach G 607 dar. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass die genannten Voraussetzungen eingehalten sind. Die Teilnahmevoraussetzungen werden nicht überprüft.

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G607-Sachkunde-Grundschulung ausgebucht

Lehrgang zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen)

Neu! Kursunterlagen Inklusive aktuellem DVGW-Arbeitsblatt G60

Der ZKF führt in Kooperation mit der TAK (Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) zweitägige Sachkundelehrgänge zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen) durch.

Teilnahmeberechtigt sind selbstständige Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter, die eine Ausbildung in einem fahrzeugtechnischen oder metallverarbeitenden Beruf nachweisen. Privatpersonen sind von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen.

Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Mit einer erfolgreichen Prüfung sind die Voraussetzungen zur Tätigkeit als G 607-Sachkundiger erfüllt. Somit dürfen Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen geprüft und Prüfbescheinigungen ausgestellt werden. Neu ist, dass die Registrierung als Sachkundiger nach bestandener Prüfung nicht mehr durch den Verband Flüssiggas, sondern durch die Verbände des Kraftfahrzeuggewerbes (ZKF + ZDK) erfolgt. Hierzu werden neue Sachkunde-Nummern vergeben.

Der erste Lehrgangstag enthält einen sehr hohen Praxisanteil und vermittelt das erforderliche Basiswissen für die Ablegung der Sachkundeprüfung.

Lehrgangsinhalte des ersten Tages:

  • Grundinformationen zum DVGW-Arbeitsblatt G 607
  • Geltungsbereich und betroffene Fahrzeuge
  • Grundlagen zur Gasflaschenaufstellung
  • Bauarten, Belüftung und Zündquellen in Gasflaschenaufstellräumen
  • Betriebsdruck der Anlage
  • Druckregelgeräte
  • Material und Abmessung der Rohre, Anforderungen an die Rohrverlegung
  • Rohrverbindungen und Anforderungen an Schlauchleitungen
  • Schlauchlängen, Schlauchverbindungen
  • Sicherheitsanschlusskupplung, Absperreinrichtungen
  • Grundanforderungen an die Geräteinstallation
  • Kocher, Backöfen, Kühlschränke, Heizungen, Durchlauferhitzer
  • Geräte Typenschilder
  • Abgasführung, Abgasmündung
  • Prüfbescheinigung Erstabnahme und Wiederholungsprüfung
  • Brennprobe
  • Druckprüfung
  • Allgemeine Theorie: Grundsätzliche Eigenschaften von Flüssiggas, Aufbau und Arten von Gasflaschen, Termperatur- und Druckverhalten von Flüssiggas, Entnahmeleistung von Gasflaschen, Anforderungen, Ausrüstung, Einbauanforderung und Einbauvorschriften bei Flüssiggastanks

Der zweite Lehrgangstag umfasst im Wesentlichen die technischen Regeln und rechtlichen Grundlagen des DVGW-Arbeitsblattes G 607.

Lehrgangsinhalte des zweiten Tages:

  • Auffrischung der wichtigsten Elemente des Vortages
  • Rechtliche Grundlagen (Richtlinien, Vorschriften, Normen)
  • Einbau und Ausrüstung von Flüssiggastanks, ECE R 67 und En 12979
  • Nationales und Europäisches Gefahrgutrecht
  • Relevante Normen und Gesetze für den Bereich G 607 / EN 1949
  • Prüfpflicht G 607, Plakette und Fristen
  • Rechte und Pflichten des Sachkundigen
  • Haftung des Sachkundigen
  • Kennzeichnung der Geräte und korrekte Eintragung
  • Korrektes Ausfüllen der Prüfbescheinigung
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G607-Sachkunde-Grundschulung ausgebucht

Lehrgang zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen)

Neu! Kursunterlagen Inklusive aktuellem DVGW-Arbeitsblatt G607

Der ZKF führt in Kooperation mit der TAK (Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) zweitägige Sachkundelehrgänge zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen) durch.

Teilnahmeberechtigt sind selbstständige Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter, die eine Ausbildung in einem fahrzeugtechnischen oder metallverarbeitenden Beruf nachweisen. Privatpersonen sind von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen.

Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Mit einer erfolgreichen Prüfung sind die Voraussetzungen zur Tätigkeit als G 607-Sachkundiger erfüllt. Somit dürfen Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen geprüft und Prüfbescheinigungen ausgestellt werden. Neu ist, dass die Registrierung als Sachkundiger nach bestandener Prüfung nicht mehr durch den Verband Flüssiggas, sondern durch die Verbände des Kraftfahrzeuggewerbes (ZKF + ZDK) erfolgt. Hierzu werden neue Sachkunde-Nummern vergeben.

Der erste Lehrgangstag enthält einen sehr hohen Praxisanteil und vermittelt das erforderliche Basiswissen für die Ablegung der Sachkundeprüfung.

Lehrgangsinhalte des ersten Tages:

  • Grundinformationen zum DVGW-Arbeitsblatt G 607
  • Geltungsbereich und betroffene Fahrzeuge
  • Grundlagen zur Gasflaschenaufstellung
  • Bauarten, Belüftung und Zündquellen in Gasflaschenaufstellräumen
  • Betriebsdruck der Anlage
  • Druckregelgeräte
  • Material und Abmessung der Rohre, Anforderungen an die Rohrverlegung
  • Rohrverbindungen und Anforderungen an Schlauchleitungen
  • Schlauchlängen, Schlauchverbindungen
  • Sicherheitsanschlusskupplung, Absperreinrichtungen
  • Grundanforderungen an die Geräteinstallation
  • Kocher, Backöfen, Kühlschränke, Heizungen, Durchlauferhitzer
  • Geräte Typenschilder
  • Abgasführung, Abgasmündung
  • Prüfbescheinigung Erstabnahme und Wiederholungsprüfung
  • Brennprobe
  • Druckprüfung
  • Allgemeine Theorie: Grundsätzliche Eigenschaften von Flüssiggas, Aufbau und Arten von Gasflaschen, Termperatur- und Druckverhalten von Flüssiggas, Entnahmeleistung von Gasflaschen, Anforderungen, Ausrüstung, Einbauanforderung und Einbauvorschriften bei Flüssiggastanks

Der zweite Lehrgangstag umfasst im Wesentlichen die technischen Regeln und rechtlichen Grundlagen des DVGW-Arbeitsblattes G 607.

Lehrgangsinhalte des zweiten Tages:

  • Auffrischung der wichtigsten Elemente des Vortages
  • Rechtliche Grundlagen (Richtlinien, Vorschriften, Normen)
  • Einbau und Ausrüstung von Flüssiggastanks, ECE R 67 und En 12979
  • Nationales und Europäisches Gefahrgutrecht
  • Relevante Normen und Gesetze für den Bereich G 607 / EN 1949
  • Prüfpflicht G 607, Plakette und Fristen
  • Rechte und Pflichten des Sachkundigen
  • Haftung des Sachkundigen
  • Kennzeichnung der Geräte und korrekte Eintragung
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G607-Sachkunde-Grundschulung Ausgebucht

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Der ZKF führt in Kooperation mit der TAK (Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) zweitägige Sachkundelehrgänge zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen) durch.

Teilnahmeberechtigt sind selbstständige Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter, die eine Ausbildung in einem fahrzeugtechnischen oder metallverarbeitenden Beruf nachweisen. Privatpersonen sind von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen.

Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Mit einer erfolgreichen Prüfung sind die Voraussetzungen zur Tätigkeit als G 607-Sachkundiger erfüllt. Somit dürfen Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen geprüft und Prüfbescheinigungen ausgestellt werden. Neu ist, dass die Registrierung als Sachkundiger nach bestandener Prüfung nicht mehr durch den Verband Flüssiggas, sondern durch die Verbände des Kraftfahrzeuggewerbes (ZKF + ZDK) erfolgt. Hierzu werden neue Sachkunde-Nummern vergeben.

Der erste Lehrgangstag enthält einen sehr hohen Praxisanteil und vermittelt das erforderliche Basiswissen für die Ablegung der Sachkundeprüfung.

Lehrgangsinhalte des ersten Tages:

  • Grundinformationen zum DVGW-Arbeitsblatt G 607
  • Geltungsbereich und betroffene Fahrzeuge
  • Grundlagen zur Gasflaschenaufstellung
  • Bauarten, Belüftung und Zündquellen in Gasflaschenaufstellräumen
  • Betriebsdruck der Anlage
  • Druckregelgeräte
  • Material und Abmessung der Rohre, Anforderungen an die Rohrverlegung
  • Rohrverbindungen und Anforderungen an Schlauchleitungen
  • Schlauchlängen, Schlauchverbindungen
  • Sicherheitsanschlusskupplung, Absperreinrichtungen
  • Grundanforderungen an die Geräteinstallation
  • Kocher, Backöfen, Kühlschränke, Heizungen, Durchlauferhitzer
  • Geräte Typenschilder
  • Abgasführung, Abgasmündung
  • Prüfbescheinigung Erstabnahme und Wiederholungsprüfung
  • Brennprobe
  • Druckprüfung
  • Allgemeine Theorie: Grundsätzliche Eigenschaften von Flüssiggas, Aufbau und Arten von Gasflaschen, Termperatur- und Druckverhalten von Flüssiggas, Entnahmeleistung von Gasflaschen, Anforderungen, Ausrüstung, Einbauanforderung und Einbauvorschriften bei Flüssiggastanks

Der zweite Lehrgangstag umfasst im Wesentlichen die technischen Regeln und rechtlichen Grundlagen des DVGW-Arbeitsblattes G 607.

Lehrgangsinhalte des zweiten Tages:

  • Auffrischung der wichtigsten Elemente des Vortages
  • Rechtliche Grundlagen (Richtlinien, Vorschriften, Normen)
  • Einbau und Ausrüstung von Flüssiggastanks, ECE R 67 und En 12979
  • Nationales und Europäisches Gefahrgutrecht
  • Relevante Normen und Gesetze für den Bereich G 607 / EN 1949
  • Prüfpflicht G 607, Plakette und Fristen
  • Rechte und Pflichten des Sachkundigen
  • Haftung des Sachkundigen
  • Kennzeichnung der Geräte und korrekte Eintragung
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G607-Sachkunde-Grundschulung ausgebucht

Lehrgang zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen)

Neu! Kursunterlagen Inklusive aktuellem DVGW-Arbeitsblatt G607

Der ZKF führt in Kooperation mit der TAK (Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) zweitägige Sachkundelehrgänge zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen) durch.

Teilnahmeberechtigt sind selbstständige Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter, die eine Ausbildung in einem fahrzeugtechnischen oder metallverarbeitenden Beruf nachweisen. Privatpersonen sind von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen.

Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Mit einer erfolgreichen Prüfung sind die Voraussetzungen zur Tätigkeit als G 607-Sachkundiger erfüllt. Somit dürfen Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen geprüft und Prüfbescheinigungen ausgestellt werden. Neu ist, dass die Registrierung als Sachkundiger nach bestandener Prüfung nicht mehr durch den Verband Flüssiggas, sondern durch die Verbände des Kraftfahrzeuggewerbes (ZKF + ZDK) erfolgt. Hierzu werden neue Sachkunde-Nummern vergeben.

Der erste Lehrgangstag enthält einen sehr hohen Praxisanteil und vermittelt das erforderliche Basiswissen für die Ablegung der Sachkundeprüfung.

Lehrgangsinhalte des ersten Tages:

  • Grundinformationen zum DVGW-Arbeitsblatt G 607
  • Geltungsbereich und betroffene Fahrzeuge
  • Grundlagen zur Gasflaschenaufstellung
  • Bauarten, Belüftung und Zündquellen in Gasflaschenaufstellräumen
  • Betriebsdruck der Anlage
  • Druckregelgeräte
  • Material und Abmessung der Rohre, Anforderungen an die Rohrverlegung
  • Rohrverbindungen und Anforderungen an Schlauchleitungen
  • Schlauchlängen, Schlauchverbindungen
  • Sicherheitsanschlusskupplung, Absperreinrichtungen
  • Grundanforderungen an die Geräteinstallation
  • Kocher, Backöfen, Kühlschränke, Heizungen, Durchlauferhitzer
  • Geräte Typenschilder
  • Abgasführung, Abgasmündung
  • Prüfbescheinigung Erstabnahme und Wiederholungsprüfung
  • Brennprobe
  • Druckprüfung
  • Allgemeine Theorie: Grundsätzliche Eigenschaften von Flüssiggas, Aufbau und Arten von Gasflaschen, Termperatur- und Druckverhalten von Flüssiggas, Entnahmeleistung von Gasflaschen, Anforderungen, Ausrüstung, Einbauanforderung und Einbauvorschriften bei Flüssiggastanks

Der zweite Lehrgangstag umfasst im Wesentlichen die technischen Regeln und rechtlichen Grundlagen des DVGW-Arbeitsblattes G 607.

Lehrgangsinhalte des zweiten Tages:

  • Auffrischung der wichtigsten Elemente des Vortages
  • Rechtliche Grundlagen (Richtlinien, Vorschriften, Normen)
  • Einbau und Ausrüstung von Flüssiggastanks, ECE R 67 und En 12979
  • Nationales und Europäisches Gefahrgutrecht
  • Relevante Normen und Gesetze für den Bereich G 607 / EN 1949
  • Prüfpflicht G 607, Plakette und Fristen
  • Rechte und Pflichten des Sachkundigen
  • Haftung des Sachkundigen
  • Kennzeichnung der Geräte und korrekte Eintragung
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G607-Sachkunde-Grundschulung ausgebucht

Lehrgang zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen)

Neu! Kursunterlagen Inklusive aktuellem DVGW-Arbeitsblatt G607

Der ZKF führt in Kooperation mit der TAK (Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) zweitägige Sachkundelehrgänge zur Erlangung des Sachkundenachweises nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen) durch.

Teilnahmeberechtigt sind selbstständige Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter, die eine Ausbildung in einem fahrzeugtechnischen oder metallverarbeitenden Beruf nachweisen. Privatpersonen sind von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen.

Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Mit einer erfolgreichen Prüfung sind die Voraussetzungen zur Tätigkeit als G 607-Sachkundiger erfüllt. Somit dürfen Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen geprüft und Prüfbescheinigungen ausgestellt werden. Neu ist, dass die Registrierung als Sachkundiger nach bestandener Prüfung nicht mehr durch den Verband Flüssiggas, sondern durch die Verbände des Kraftfahrzeuggewerbes (ZKF + ZDK) erfolgt. Hierzu werden neue Sachkunde-Nummern vergeben.

Der erste Lehrgangstag enthält einen sehr hohen Praxisanteil und vermittelt das erforderliche Basiswissen für die Ablegung der Sachkundeprüfung.

Lehrgangsinhalte des ersten Tages:

  • Grundinformationen zum DVGW-Arbeitsblatt G 607
  • Geltungsbereich und betroffene Fahrzeuge
  • Grundlagen zur Gasflaschenaufstellung
  • Bauarten, Belüftung und Zündquellen in Gasflaschenaufstellräumen
  • Betriebsdruck der Anlage
  • Druckregelgeräte
  • Material und Abmessung der Rohre, Anforderungen an die Rohrverlegung
  • Rohrverbindungen und Anforderungen an Schlauchleitungen
  • Schlauchlängen, Schlauchverbindungen
  • Sicherheitsanschlusskupplung, Absperreinrichtungen
  • Grundanforderungen an die Geräteinstallation
  • Kocher, Backöfen, Kühlschränke, Heizungen, Durchlauferhitzer
  • Geräte Typenschilder
  • Abgasführung, Abgasmündung
  • Prüfbescheinigung Erstabnahme und Wiederholungsprüfung
  • Brennprobe
  • Druckprüfung
  • Allgemeine Theorie: Grundsätzliche Eigenschaften von Flüssiggas, Aufbau und Arten von Gasflaschen, Termperatur- und Druckverhalten von Flüssiggas, Entnahmeleistung von Gasflaschen, Anforderungen, Ausrüstung, Einbauanforderung und Einbauvorschriften bei Flüssiggastanks

Der zweite Lehrgangstag umfasst im Wesentlichen die technischen Regeln und rechtlichen Grundlagen des DVGW-Arbeitsblattes G 607.

Lehrgangsinhalte des zweiten Tages:

  • Auffrischung der wichtigsten Elemente des Vortages
  • Rechtliche Grundlagen (Richtlinien, Vorschriften, Normen)
  • Einbau und Ausrüstung von Flüssiggastanks, ECE R 67 und En 12979
  • Nationales und Europäisches Gefahrgutrecht
  • Relevante Normen und Gesetze für den Bereich G 607 / EN 1949
  • Prüfpflicht G 607, Plakette und Fristen
  • Rechte und Pflichten des Sachkundigen
  • Haftung des Sachkundigen
  • Kennzeichnung der Geräte und korrekte Eintragung
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