rechtliches

Gasprüfungspflicht für Hauptuntersuchung (HU)

Für Reisemobile und Caravans ist das Vorhandensein einer gültigen Gasprüfbescheinigung bei der alle zwei Jahre stattfindenden Hauptuntersuchung Pflicht. Eine nicht realisierte oder abgelaufene Gasprüfung wird bei Wohnmobilen als “erheblicher Mangel” gewertet. Eine HU-Plakette wird nicht erteilt. Bei Caravans wird bei einer nicht durchgeführten oder abgelaufene Gasprüfung auf die Prüfpflicht durch einen G 607 Sachkundigen hingewiesen (ohne Einfluss auf die Zuteilung der Prüfplakette).

Es ist daher erforderlich, alle zwei Jahre die Prüfung der Flüssiggasanlage durch einen anerkannten Sachkundigen vornehmen zu lassen. Die Überprüfung wird duch eine Prüfbescheinigung und eine am Heck des Fahrzeugs befestigte Prüfplakette dokumentiert.

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