Zum Thema Prüfbücher und Plaketten
Seit wenigen Tagen sind Schreiben im Umlauf, die zur Verunsicherung von Sachkundigen nach DVGW Arbeitsblatt G607 geführt haben.
So führt u.a. der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) aus, dass bei Schulungen, die andere Anbieter (also nicht der DVFG selbst) anbieten, die Berechtigung erlischt,
„…die bei den zentralen Überwachungsstellen anerkannten Prüfplaketten und Bescheinigungen des DVFG beziehen und verwenden zu dürfen…“.
Diese Formulierung ist missverständlich.