rechtliches

Zum Thema Prüfbücher und Plaketten

Seit wenigen Tagen sind Schreiben im Umlauf, die zur Verunsicherung von Sachkundigen nach DVGW Arbeitsblatt G607 geführt haben.

So führt u.a. der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) aus, dass bei Schulungen, die andere Anbieter (also nicht der DVFG selbst) anbieten, die Berechtigung erlischt,

„…die bei den zentralen Überwachungsstellen anerkannten Prüfplaketten und Bescheinigungen des DVFG beziehen und verwenden zu dürfen…“.

Diese Formulierung ist missverständlich.

Die von ZKF/ZDK angebotenen Prüfbücher und Prüfplaketten weisen keine inhaltlichen Unterschiede zu den vom DVFG angebotenen Materialien auf. Sie sind ebenfalls von den Prüforganisationen im Rahmen der Hauptuntersuchung zu akzeptieren.

Auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hat bestätigt, dass es unterschiedliche Prüfbücher und Plaketten von unterschiedlichen Organisationen geben kann: Wörtlich wird ausgeführt:

„Es obliegt letztendlich dem Betreiber der Flüssiggasanlage zu entscheiden, welchen Sachkundigen er für die Prüfung seiner Flüssiggasanlage heranzieht“.

Also: Alle bisherigen und zukünftigen G 607-Sachkundigen haben die Möglichkeit, sich beim ZKF registrieren zu lassen und sind berechtigt, im geschlossenen Nutzerkreis dieser Internetseite Prüfbücher und Plaketten zu beziehen. Ihre Sachkunde ist  durch entsprechenden Lehrgang und Prüfung nachzuweisen.

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