rechtliches

3.2 Koch-, Back und Grillgeräte

Bitte registriere dich für Kurs, bevor du mit der Lektion beginnst.

Koch- und Backgeräte beziehen Ihre Verbrennungsluft aus der direkten Umgebung. Kocher geben ihre Abgase in die direkte Umgebung ab. Bei Backöfen unterscheidet man: Geräte mit angeschlossener Abgasführung Geräte ohne Abgasführung Stehen im Fahrzeug nicht genügend unverschließbare Öffnungen (Zwangsbelüftung) zur Verfügung, muss ein Hinweis erfolgen, dass bei der Benutzung von Koch- und Backgeräten verschließbare Lüftungsöffnungen (Dachluke, […]

Zurück zu: Nachschulung für Sachkundige nach G 607