rechtliches

Neu ab 2014 im DVGW-Arbeitsblatt
G 607: Mobilheime und feste Wohneinheiten

Die neueste Version des DVGW-Arbeitsblattes G 607 beinhaltet neben den klassischen Freizeitfahrzeugen wie Wohnwagen und Wohnmobile auch Mobilheime und feste Wohneinheiten. Voraussetzung ist jedoch, dass diese ausschliesslich vorübergehend und saisonal genutzt werden (also nicht als Wohnsitz). Der max. Gasverbrauch der Anlage darf 1,5 kg/h wie bei den Fahrzeugen nicht übersteigen.

Mobilheime weisen in der Regel eine Rangierachse auf und besitzen keine Straßenzulassung. Unter festen Wohneinheiten versteht man z.B. Jagd- und Fischerhütten, Wochenend- und Schrebergartenhütten aber auch feste Vorbauten an Wohnwagen auf Dauercampingplätzen . Hierunter fallen auch winterfeste und isolierte Vorbauten aus Zeltstoff.

Achtung: Die genannten Wohneinheiten können grundsätzlich wie bisher auch nach den Technischen Regeln Flüssiggas für Hausinstallationen (TRF) geprüft werden. Bei Mobilheimen ist jedoch zu beachten, dass die nationalen Anforderungen der TRF nicht mit den europaweit gültigen Installationsvorschriften für Mobilheime (EN 1949) kompatibel sind. Aus diesem Grund wurde das Arbeitsblatt G 607 erweitert, um nach Vorgaben der EN 1949 gefertigte Mobilheime in Deutschland entsprechend prüfen zu können.

Zwischen Mobilheimen und festen Wohneinheiten gibt es im DVGW Arbeitsblatt G 607 durchaus Unterschiede wie z.B. bei Rohrverbindungen und Absperrventilen.

Aus diesen Gründen ist es für Sachkundige unverzichtbar, die neueste Version des DVGW-Arbeitsblattes G 607 und auch der DIN EN 1949 vorliegen zu haben, insbesondere wenn auch Mobilheime, feste Vorbauten und Hütten geprüft werden sollen.

Kommentare geschlossen.