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Für Freizeitfahrzeuge gilt das Gefahrgutrecht

Wohnwagenbesitzer bekommen zwar ohne gültige Gasprüfbescheinigunge dennoch eine HU Plakette (mit entsprechendem Hinweis im Prüfprotokoll) , für sie gilt die G 607 jedoch genauso wie für Wohnmobilbesitzer. So wird im Falle eines Gasunfalls geprüft, ob für das betroffene Fahrzeug eine gültige und von einem anerkannten G 607 Sachkundigen unterschriebene Prüfbescheinigung vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, drohen dem Betreiber haftungsrechtliche Konsequenzen im straf- und zivilrechtlichen Bereich. Auch bei einer Verkehrskontrolle kann von den Beamten eine gültige Gasprüfbescheinigung eingefordert werden. Sollte diese nicht vorzeigbar sein und die Gasflasche ist an die im Fahrzeug befindliche Gasanlage angeschlossen, gilt das Fahrzeug als “nicht freigestellt”! Der Wohnwagen muss dann den kompletten Vorgaben des Gefahrgutrechts entsprechen.

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